Anmeldung Klasse 1

Die Anmeldung

Wie und wann müssen Eltern ihr Kind in der Grundschule anmelden? Das läuft automatisch: Alle Eltern, deren Kinder im Sommer schulpflichtig werden, bekommen rechtzeitig vor der Anmelderunde – die ist in der Regel im Januar – ein Einladungsschreiben mit Anmeldeformblatt von der regional zuständigen Grundschule. (Das bedeutet nicht, dass das Kind an dieser Grundschule angemeldet werden muss!) Mit dem Einladungsschreiben erhalten Eltern alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und zu den Unterlagen, die mitgebracht werden müssen. Während der dreiwöchigen Anmelderunde im Januar können Eltern ihr Kind dann an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Drei Wunschschulen können auf dem Anmeldeformblatt angegeben werden (Wunschliste). In den allermeisten Fällen erhält das Kind einen Platz an der Erstwunschschule. Ist die Entscheidung gefallen, müssen sich die Eltern mit ihrem Kind persönlich in der Schule vorstellen. Dort nimmt man die Anmeldung entgegen und hilft bei Fragen und Formalitäten weiter.

Wir raten stark davon ab, nur einen Schulwunsch aufzuschreiben. In diesem Fall würde Ihr Kind keine besseren Chancen an Schule 1 haben. Sollte diese bereits voll sein, so müsste Ihr Kind an eine andere Schule und dies ohne Ihre Wahl Nummer 2 oder 3.

Alle Informationen rund ums Thema Schulwahl, Anmeldung, Einschulung, Fristen etc. erhalten Sie hier:

Informationen rund ums Thema Schulwahl und Einschulung

Auskünfte erhalten Sie auch im
» Schulinformationszentrum (SIZ),
Tel.: 428 99 22 11

Sie können ihr Kind persönlich in einem Hamburger Schulbüro anmelden. Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Elternteile Ihr Kind anmelden, die Schulwahl obliegt beiden gemeinsam. Bringen Sie bitte das gelbe U-Heft, einen Ausweis eines Erziehungsberechtigten, die Geburtsurkunde des Kindes im Original, den Impfpass (für die Masernimpfung) und wenn möglich ein vorausgefülltes Anmeldeformular mit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Schulbüro, oder besuchen https://www.hamburg.de/einschulung/.