Aktuelles

Die Schule Fabriciusstraße wurde reich beschenkt!

Das Team der Schule Fabriciusstraße und alle Schülerinnen und Schüler bedanken sich bei unseren wunderbaren Elternvertreterinnen und Elternvertretern sowie allen Unterstützern, die uns in stundenlanger Wochenendarbeit mit wirklich vielen Hüpfspielen und Lernspielen überraschten.

Die Kinder nahmen alle Spiele sofort mit größter Freude an!

Wir können nicht genug danken für die Freude, die Sie schenkten 🙂

 

Am 10.05.2025 findet unser großer Fahrrad-TÜV samt Fahrradparcours statt. Die Polizei prüft kostenfrei alle Fahrräder. Alle Interessierten sind herzlich willkommen!

 

Liebe Eltern!

Hier (Quelle) finden Sie stets die aktuellen Informationen zu Atemwegsinfektionen (Erkältungen) in der Schule.

Daraus:

Wann muss ein Kind zu Hause bleiben?

Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung oder Schule, sondern sollen zu Hause betreut werden. Die Einschätzung, ob ein Kind krank ist, treffen grundsätzlich die Eltern. Die Eltern entscheiden auch – je nach Befinden des Kindes – ob Kontakt zu einer Arztpraxis aufgenommen werden muss. Tritt bei Kindern beispielsweise eines der folgenden Erkältungssymptome auf, müssen Kinder zu Hause bleiben:

  • Starker Husten oder starke Halsschmerzen
  • Starke Kopf- oder Gliederschmerzen
  • Fieber (ab 38.0°C)

Wenn ein Kind zwar Erkältungszeichen wie Schnupfen oder Husten aufweist, aber fieberfrei und in einem unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand ist (das Kind hat Appetit und fühlt sich wohl) darf eine Kindertageseinrichtung oder Schule besucht werden. 

Wann kann ein Kind nach einer Erkrankung wieder die Einrichtung besuchen?

Kinder müssen 24 Stunden frei von schweren Symptomen und in unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand sein, bevor sie wieder eine Einrichtung besuchen dürfen. Es gilt der Merksatz: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Einrichtung gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“