Lernförderung

Lernförderung

Fördern statt Wiederholen, die Lernförderung nach §45 Hamburger Schulgesetz.
Sollte ein Kind Unterstützung über den Unterricht hinaus benötigen, kann dies über die Lernförderung geschehen. In der Regel wird der Lernförderbedarf auf der Zeugniskonferenz festgestellt. Die Eltern und Kinder besprechen die Förderung mit der Klassenlehrkraft gemeinsam. Sollten Sie der Meinung sein, dass ihr Kind zusätzlicher Förderung bedarf, besprechen Sie dies bitte zunächst mit der Lehrkraft.

Zieldifferent unterrichteten Kinder werden gemäß ihres Förderplanes integrativ (im Unterricht) gefördert.

Die additive Lernförderung (additiv, also im Anschluss an den Unterricht) ist zeitlich begrenzt und endet, wenn die Schwierigkeiten aufgeholt wurden. Für die Schülerinnen und Schüler entstehen keine Kosten! Sollte eine Förderung außerhalb der Schule gewünscht werden, so werden die Kosten nur über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen. Durchgeführt wird die Lernförderung grundsätzlich im Anschluss an den Unterricht, in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 14:30 Uhr. Eine Förderstunde dauert max. 45 Minuten. Neben schuleigenen Förderlehrkräften werden die Kinder von geeigneten Externen auf Honorarbasis gefördert. Hierzu suchen wir immer wieder nach Unterstützung in diesem Bereich.