Lernförderung
Fördern statt Wiederholen, die Lernförderung nach §45 Hamburger Schulgesetz
Sollte ein Kind Unterstützung über den Unterricht hinaus benötigen, kann dies über die Lernförderung geschehen. In der Regel wird der Lernförderbedarf auf der Zeugniskonferenz festgestellt und die Erziehungsberechtigten über die Förderung durch die Klassenleitung informiert. Sollten Sie der Meinung sein, dass ihr Kind zusätzlicher Förderung bedarf, besprechen Sie dies bitte zunächst mit der Lehrkraft des jeweiligen Faches.
Anspruch auf Lernförderung
Anspruch auf Lernförderung haben Kinder, die in dem Schul(halb)jahr insgesamt das Klassenziel nicht erreicht haben, also bei Vergabe einer Note auf einer 5 gestanden hätten/ auf einer 5 Standen.
Zieldifferent unterrichteten Kinder werden gemäß ihres Förderplanes integrativ (im Unterricht) gefördert und erhalten keine zusätzliche Lernförderung.
Die Lernförderung ist zeitlich begrenzt und endet, wenn die Schwierigkeiten aufgeholt wurden.
Durchgeführt wird die Lernförderung im Anschluss an den Unterricht, in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 14:30 Uhr. Eine Förderstunde dauert max. 45 Minuten. Neben schuleigenen Förderlehrkräften werden die Kinder bei schulischem Bedarf von geeigneten Externen auf Honorarbasis gefördert.
