Aktuelles

Einblick in unsere Schulaktivitäten:

Hier ist unser Schulchor unter der Leitung von Barbara Tesch zu sehen. Mit großem Applaus endete das jährliche Herbst-Chorkonzert.

Draußen wird es nun richtig kalt. Die jüngeren Kinder nähern sich Kunst und Gedichten mit Fritz Stachelwald an.

In Hamburg lernen wir zu allen großen Weltreligionen. Hier wurde zu der Geschichte der Arche Noah gemalt.


Erkrankungen

Liebe Eltern!

Hier (Quelle) finden Sie stets die aktuellen Informationen zu Atemwegsinfektionen (Erkältungen) in der Schule.

Daraus:

Tritt bei Kindern beispielsweise eines der folgenden Erkältungssymptome auf, müssen Kinder zu Hause bleiben:

  • Starker Husten oder starke Halsschmerzen
  • Starke Kopf- oder Gliederschmerzen
  • Fieber (ab 38.0°C)

Wann muss ein Kind zu Hause bleiben?

Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung oder Schule, sondern sollen zu Hause betreut werden.

Wenn ein Kind zwar Erkältungszeichen wie Schnupfen oder [leichten] Husten aufweist, aber fieberfrei und in einem unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand ist (das Kind hat Appetit und fühlt sich wohl) darf eine Kindertageseinrichtung oder Schule besucht werden. 

Wann kann ein Kind nach einer Erkrankung wieder die Einrichtung besuchen?

Kinder müssen 24 Stunden frei von schweren Symptomen und in unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand sein, bevor sie wieder eine Einrichtung besuchen dürfen. Es gilt der Merksatz: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Einrichtung gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“