Schule Fabriciusstraße

Für Freitag, den 9.1.2026:

Liebe Eltern!
Aufgrund der hohen Gefährdungslage hat die Schulbehörde beschlossen, dass es morgen/Freitag keinen Unterricht gibt. Es gibt für Notfälle eine Notbetreuung, auch am Nachmittag.

Bitte prüfen Sie zur Sicherheit Ihres Kindes, welche gute Lösung in Frage kommt für Sie als Familie.

Die Kinder erhalten Arbeitsaufträge von uns für zuhause.

Passen Sie gut auf sich auf.

Eilmeldung: Wetterwarnung und Unterrichtsfrei – hamburg.de

 

 


Erkrankungen

Liebe Eltern!

Hier (Quelle) finden Sie stets die aktuellen Informationen zu Atemwegsinfektionen (Erkältungen) in der Schule.

Daraus:

Wann muss ein Kind zu Hause bleiben?

Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung oder Schule, sondern sollen zu Hause betreut werden.

Wenn ein Kind zwar Erkältungszeichen wie Schnupfen oder [leichten] Husten aufweist, aber fieberfrei und in einem unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand ist (das Kind hat Appetit und fühlt sich wohl), darf eine Kindertageseinrichtung oder Schule besucht werden. 

Tritt bei Kindern beispielsweise eines der folgenden Erkältungssymptome auf, müssen Kinder zu Hause bleiben:

  • Starker Husten oder starke Halsschmerzen
  • Starke Kopf- oder Gliederschmerzen
  • Fieber (ab 38.0°C)

Wann kann ein Kind nach einer Erkrankung wieder die Einrichtung besuchen?

Kinder müssen 24 Stunden frei von schweren Symptomen und in unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand sein, bevor sie wieder eine Einrichtung besuchen dürfen. Es gilt der Merksatz: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Einrichtung gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“