Schulanmeldung
Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten. Oder haben Sie sich noch nicht entschieden und haben Fragen an uns? Melden Sie sich gerne bei uns! Sie ferreichen uns über die unter Kontakt genannten Wege. Vielleicht aber haben Sie ja auch Lust, unsere Schule einmal direkt kennenzulernen bei einer unserer Veranstaltungen. Die Termine finden Sie hier: Die Termine finden Sie hier.
Anmeldung für die 1. Klasse
Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2020 und dem 1. Juli 2021 geboren sind, werden zum 1. August 2027 schulpflichtig.
Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten vor der Anmelderunde ein Einladungsschreiben mit Anmeldeformular von der regional zuständigen Grundschule.
Sie müssen Ihr Kind jedoch nicht an der Schule anmelden, von der Sie die Einladung erhalten haben. In Hamburg können Sie eine Grundschule auswählen und auf dem Anmeldeformular drei Wunschschulen angeben.
Wann findet die Anmeldung statt?
Die Anmeldung für die 1. Klasse findet im Januar 2027 statt.
Der genaue Anmeldezeitraum für 2027 ist von der Hamburger Schulbehörde derzeit noch nicht veröffentlicht. Sobald die Termine feststehen, finden Sie diese Informationen auch hier..
Anmeldung für die Vorschule
In Hamburg können Eltern wählen, ob ihr Kind im letzten Jahr vor der Einschulung eine Kita oder eine Vorschulklasse an einer Grundschule besucht.
Die Anmeldung zur Vorschulklasse erfolgt direkt bei der gewünschten Grundschule.
Die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnen mit dem Vorstellungsgespräch der Viereinhalbjährigen in der Schule und enden am 22. Januar 2027.
Vorzeitige Einschulung
Auch jüngere Kinder können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Die Schule prüft dabei, ob das Kind aufgrund seines geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes bereits erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilnehmen kann.
Der Antrag wird im Rahmen der Schulanmeldung gestellt.
Zurückstellung von der Einschulung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein schulpflichtiges Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Eine Zurückstellung kommt für Kinder infrage, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Anforderungen der 1. Klasse noch nicht entsprechen können und eine Zurückstellung ihre Entwicklung wesentlich fördern kann.
Der Antrag sollte während des Anmeldeverfahrens im Januar und vor Beginn der Schulpflicht gestellt werden.
Zurückgestellte Kinder besuchen in diesem Jahr grundsätzlich eine Vorschulklasse.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Mit dem Einladungsschreiben zur Anmeldung erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung mitbringen müssen.
Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung findet eine verpflichtende Schuleingangsuntersuchung durch den Schulärztlichen Dienst statt.
Diese Untersuchung ist auch verpflichtend, wenn ein Kind vorzeitig eingeschult oder von der Einschulung zurückgestellt werden soll.
